Vor ein paar Tagen wurde mir folgendes Erlebnis geschildert: Aus meinem Bekanntenkreis entschloss sich ein Familienvater, nach einem neuen Auto Ausschau zu halten. Die Familie fährt jetzt einen VW Sharan und interessierte sich für einen Mercedes Kombi. Nun fährt der Ehemann also zum Mercedes Automobilhändler in seinem Wohnort und trägt einem engagierten Verkäufer sein Anliegen vor. Es scheint alles klar zu sein und auch einer Probefahrt in einem Vorführmodell mit der gewünschten Motorisierung steht nichts mehr im Wege – so scheint es.
Erlebnis Autokauf
Also machen sich die beiden auf den Weg ins Außengelände, wo sich der Wagen befand. Der Verkäufer übergibt den Wagenschlüssel an den Interessenten; der setzt sich hinters Steuer und stellt sich den Fahrersitz ein, da schwingt die Beifahrertür auf und der Autoverkäufer setzt sich auf den Beifahrersitz. Ein unverständlicher Blick des potentiellen Autokäufers trifft auf den Beifahrer, der sich daraufhin folgendermaßen äußert: „Probefahrten von Interessenten, die bislang eine Fremdmarke fahren sind, werden bei uns nur gestattet, wenn ein Verkäufer an der Probefahrt teilnimmt!“ Auf die Frage „Warum denn dieses?“ wird dem total perplexen Familienvater nur geantwortet „Das ist eine Anordnung der Geschäftsleitung. Ich weiß auch nicht so genau, warum wir so verfahren sollen!“

Kundenbegeisterung total verfehlt
Da hat der Kaufinteressent den Schlüssel aus dem Schloss gezogen, ist ausgestiegen und hat dem jungen Autoverkäufer diesen wieder in die Hand gedrückt. „Ich denke, dass ein Mercedes aus diesem Autohaus doch nicht das richtige Fahrzeug für mich und meine Familie ist. Vielen Dank für die Mühe!“ Mit diesen Worten verabschiedete sich der Mann und fuhr mit seinem VW Sharan direkt zu einem anderen Autohaus. …als kleine Anmerkung darf ich noch hinzufügen, dass die Familie jetzt stolzer Besitzer eines Audi A6 Avant ist. Kundenbegeisterung und Neukundengewinnung sieht wirklich anders aus!













